DE | EN

AGB

1. Vertragsabschluß

a. Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns bei ständiger Geschäftsbeziehung künftig nicht ausdrücklich darauf berufen.

b. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Abschlüsse, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen, insbesondere auch durch Reisevertreter, sowie telefonische Zusagen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

c. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Spätestens durch Entgegennahme von Teillieferungen erklärt sich der Besteller mit der ausschließlichen Geltung dieser Verkaufsbedingungen einverstanden, auch wenn er in seinen Bestellbedingungen die Geltung abweichender Verkaufsbedingungen formularmäßig ausgeschlossen hat.

2. Preis

a. Preisangaben verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer.

b. Ändern sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich, sind wir berechtigt, die Preise für solche Lieferungen und Teillieferungen entsprechend zu berichtigen, die später als 
4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.

c. Bei Fertigungsaufträgen unter 100,00 Euro, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 15,00 Euro pro Auftrag. Der Besteller kann auch keine Rechte herleiten, die aus einer Mengenabweichung von 10% durch Über- oder Unterlieferung herrührt.

d. Rücksendungen, die nicht durch Falschlieferung oder Qualitätsmängel verursacht wurden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro.

e. Wird bei Abrufaufträgen über die Bestellmenge hinaus abgerufen, sind wir berechtigt, zum Tagespreis zu berechnen oder die Mehrmenge zu streichen.

3. Frachten, Zölle

a. Musterlieferungen, die einen Nettowert von 30,00 Euro überschreiten, werden nur gegen Berechnung, unter Abzug von 10% Musterrabatt, abgewickelt.

b. Mehrfrachten, die aufgrund besonderer Versandarten (z.B. Expreßgut) entstehen, trägt der Besteller. Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert von weniger als 50,00 Euro wird ein Zuschlag von 8,00 Euro erhoben. Rollgeld am Empfangsort geht zu Lasten des Bestellers.

c. Wird frachtfrei und/oder verzollt verkauft und werden die Frachten und/oder Zölle nach Vertragsabschluss erhöht, so gehen die Mehrfachkosten zu Lasten des Bestellers.

4. Leihverpackungen

a. Leihverpackungen (als solche in der Rechnung bezeichnet) sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nur für die Aufbewahrung der gelieferten Erzeugnisse verwendet werden. Sie sind sofort nach Entleerung franko in gutem, füllfähigem Zustand zurückzusenden.

b. Für Leihtankpaletten (Container auf Paletten) gilt eine Rückgabefrist von 4 Wochen, für andere Leihverpackungen eine Rückgabefrist von 3 Monaten. Bei Fristüberschreitung wird die Verpackung dem Käufer zum Wiederbeschaff ungswert berechnet. Solche Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.

5. Gefahrübertragung

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Waren die Versandstelle verlassen. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung über. Bei Rücknahme von Waren trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang bei uns.

6. Lieferpflichten

a. Liefertag ist der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag. Auch bei Terminvereinbarungen geraten wir nur durch Mahnung in Verzug. Teillieferungen sind zulässig.

b. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch unverschuldete Ereignisse gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch bei Arbeitskämpfen, Störungen im eigenen Betriebsablauf, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, Störungen im Betriebsablauf unserer Unterlieferanten einschl. der Transportunternehmer, Störungen der Verkehrswege, Rohstoffmangel und behördlichen Eingriffen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadenersatz unsere Lieferpflicht. Weist der Besteller nach, dass die nachträgliche Erfüllung infolge der Verzögerung für ihn ohne Interesse ist, kann er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

7. Gewährleistung

a. Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens 
1 Woche nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung. Die Ware darf nicht weiter verarbeitet werden.

b. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Diese Überprüfung durch uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Besteller ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt.

c. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl gegen Rückgabe des beanstandeten Materials geeigneten Ersatz liefern oder den Rechnungswert gutschreiben. Wird die Ersatzlieferung von uns zu Unrecht verweigert oder geraten wir damit in Verzug, kann der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf nach eigener Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

d. Da die Beschaffenheit der zu verbindenden Materialien schwanken kann, übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass unsere Ware für den speziellen Verwendungszweck des Bestellers geeignet ist. Dem Besteller wird empfohlen, sich von der Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu überzeugen.

e. Auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur nach Maßgabe des Abschnitts c. es sei denn, dass die Zusicherung den Zweck verfolgt, den Besteller gegen solche Folgeschäden abzusichern. Dies ist nur dann der Fall, wenn wir dem Besteller ausdrücklich und schriftlich erklärt haben, dass wir für die Eignung unseres Erzeugnisses für den speziellen Verwendungszweck des Bestellers einstehen. Merkblätter und Beratungen sollen dem Besteller eine Hilfe bei der Verarbeitung unserer Erzeugnisse sein. Sie werden nach unserem besten Wissen aufgrund der von uns gemachten Erfahrungen und Versuche gegeben, stellen aber keine Eigenschaftszusicherung dar.

8. Zahlungsbedingungen

a. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in bar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den reinen Warenwert. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Rechnungen offenstehen.

b. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit angenommen. Kosten für die Diskontierung und Einzug fallen dem Besteller zu Lasten.

c. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

d. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geschuldet, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens.

e. Gerät der Besteller länger als 1 Woche in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, welche begründete Zweifel an einer Kreditwürdigkeit rechtfertigen, werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf gezeichnete Wechsel sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu liefern oder nach angemessener Nachfrist die weitere Erfüllung eines Vertrages abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

f. Vertreter sind nur aufgrund besonderer, schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist.

b. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.

c. Sämtliche, dem Besteller aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen tritt er schon im Voraus an uns ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder verarbeitet, so umfasst die Abtretung nur den Teil der Forderung, welche dem Verhältnis des Lieferwertes der Vorbehaltsware zum Lieferwert der uns nicht gehörenden Gegenstände entspricht.

d. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.

e. Zugriff e Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller.

f. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt, wenn die Voraussetzungen des Abschnitts 8 Buchstabe e eintreten sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck das Betriebsgelände des Bestellers zu betreten. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Auf unser Verlangen ist der Besteller dann ferner verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderliche Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

g. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit - nach unserer Wahl - freizugeben.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

a. Der Liefervertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen bzw. den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über beweglichen Sachen ist ausgeschlossen.

b. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz.

c. Gerichtsstand ist Siegen, sofern es sich bei dem Besteller um ein vollkaufmännisches Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

Newsletteranmeldung

Newsletteranmeldung

Newsletteranmeldung
GeBrax GmbH
Obere Hommeswiese 41-45
57258 Freudenberg
Germany
Tel.: +49 2734-28474-0
Fax : +49 2734-28474-10
E-Mail: info@gebrax.de
IconKontakt